Zu Content springen
Deutsch
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Gibt es Rabatte für Menschen mit Schwerbehinderung mit der schlösserlandKARTE?

Ermäßigte Preise und freier Eintritt für Begleitpersonen – barrierefrei unterwegs im Schlösserland Sachsen

Ja, im Schlösserland Sachsen gelten besondere Konditionen für Menschen mit Schwerbehinderung:

  • Begleitpersonen von Menschen mit Schwerbehinderung erhalten kostenfreien Eintrittwenn das Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist 
  • Die schwerbehinderte Person selbst zahlt den ermäßigten Eintritt, sofern keine weitere Befreiung vorliegt.
  • Sind Sie schwerbehindert, haben in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ und besitzen Sie eine schlösserlandKARTE,
    erhalten sie, als auch Ihre Begleitperson kostenfreien Eintritt.

Diese Regelung gilt für alle Objekte im Schlösserland Sachsen, an denen die schlösserlandKARTE akzeptiert wird.

Tipp: Bitte führen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis beim Besuch mit, um die Vergünstigungen problemlos nutzen zu können.