Ist die schlösserlandKARTE übertragbar?
Vor dem ersten Besuch flexibel – danach personengebunden
Die schlösserlandKARTE ist vor der ersten Nutzung übertragbar.
Das bedeutet:
Sie können mehrere Karten kaufen und verschenken, ohne sie im Voraus auf eine bestimmte Person zu registrieren.
Erst beim ersten Besuch in einem der teilnehmenden Schlösser, Burgen oder Gärten wird die Karte aktiviert und damit personengebunden.
Ab diesem Zeitpunkt ist sie nicht mehr übertragbar.
Tipp: Ideal als Geschenk – einfach eine Karte kaufen und die beschenkte Person entscheidet selbst, wann sie ihre Erlebnistour startet.